Paar umarmt sich liebevoll im Freien bei sanftem Tageslicht, beide mit geschlossenen Augen und entspanntem Gesichtsausdruck

Checkliste für den Trauerfall

Wenn der Sterbefall eintritt: Was tun?

Ist ein Sterbefall bzw. ein Trauerfall eingetreten, bringt Sie das als Angehörige in eine herausfordernde Situation. Wenn Sie auf diesen Moment gut vorbereitet sind, können Sie diese emotionale Situation auf ein Minimum an Stress reduzieren. In diesem Artikel erfahren Sie, was die nötigen Schritte bei einem Sterbefall sind.

Inhaltsverzeichnis

Erst einmal Ruhe bewahren und alles durchdenken

Auch wenn die Situation emotional ist, bewahren Sie Ruhe. Wenn derjenige gestorben ist, gibt es keinen Grund, in Hektik und Eile auszubrechen, denn es kommt jetzt nicht auf Stunden oder Minuten an.

Wenn Sie zu zweit sind, besprechen Sie in Ruhe, was sich der Verstorbene in diesem Falle gewünscht hat oder wünschen würde. Eventuell hat er seine letzten Wünsche irgendwo hinterlegt, in einer Patientenverfügung zum Beispiel.

Sind Sie alleine und kennen jemanden, der Ihnen seelischen Beistand leisten kann, dann rufen Sie ihn an oder bitten ihn vorbeizukommen. Vielleicht kennen Sie auch eine Person, die selbst schon einmal in der Situation war und von der Sie wissen, dass sie ruhig und besonnen reagiert hat.

Ein Bestatter ist nicht immer der beste erste Ansprechpartner

Wenn Sie bereits einen Bestatter kennen, dem Sie vertrauen, ist das die beste Voraussetzung, denn dann wissen Sie bereits, ob der Bestatter zu Ihrem Wohle handelt oder nur zum Wohle seiner wirtschaftlichen Interessen. Bestattungsunternehmen sind selbständige Wirtschaftsunternehmen, bei denen Wachstum und Profit oft eine bedeutende Rolle spielen.

Als Außenstehender ist es manchmal gar nicht leicht, den Unterschied zu erkennen, ob ein Bestatter die beste Lösung für Sie findet oder nur für sich – vor allem dann, wenn Sie sich in diesem Moment in seiner emotionalen Situation befinden.

Rein profit-orientierte Bestatter könnten Ihnen empfehlen, den Verstorbenen sofort abholen zu lassen, damit sie sich den Auftrag sichern, denn Sie könnten sich in der Zwischenzeit umentscheiden und einem Konkurrenten den Auftrag erteilen.

Doch die Entscheidung, ob Sie den Verstorbenen sofort abholen lassen wollen, sollte gut überlegt sein. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die Vorteile, den Verstorbenen nicht sofort abholen zu lassen.

Der Verstorbene darf bis zu zwei Tagen zu Hause bleiben

Nicht immer ist es die beste Lösung, den Verstorbenen sofort von einem Bestatter abholen zu lassen. Denn es könnte Ihnen oder den Angehörigen die nötige Zeit fehlen, sich angemessen vom geliebten Menschen zu verabschieden. Zwar können Sie den Verstorbenen auf Wunsch jederzeit wieder zu Hause, oder an einem anderen Ort, aufbahren lassen, doch wenn die Abholung einmal durchgeführt wurde, kann dies eine schmerzliche und nicht wieder schließbare Lücke beim Trauerprozess hinterlassen.

Diese abrupte Abholung kann Ihnen etwas von der nötigen Zeit stehlen, die Sie benötigen könnten, um den Verlust mit ganzer Seele zu akzeptieren. Beispielsweise könnte es Teil Ihres individuellen Trauerrituals sein, dass Sie den geliebten Menschen liebevoll waschen und in frische Kleidung hüllen, vielleicht das Lieblingskleid oder das schönste Hemd, das Sie finden.

Anschließend könnten Sie den leblosen Körper an einem geeigneten Ort in der Wohnung liebevoll aufbahren und die Umgebung mit Blumen und persönlichen Gegenständen schmücken. Diese Geste des Respekts kann Ihnen dabei helfen, dem geliebten Menschen die letzte Ehre zu erweisen und damit auch Ihren Verlust besser zu verarbeiten.

Ebenso könnten Sie Angehörige, Familienmitglieder, Freunde und Nachbarn über das Abscheiden informieren und ihnen die Möglichkeit geben, sich noch einmal zu verabschieden.

Je nach Bundesland können Sie den Verstorbenen bis 48 Stunden zu Hause aufbahren, bevor Sie seine leblose Hülle abholen lassen müssen. Hier finden Sie eine Übersicht nach Bundesland.

BundeslandAbholzeit
Baden-Württemberg36 Stunden
BayernKeine landesweite Frist, (meist 36 Std.)
Berlin36 Stunden
Brandenburg24 Stunden
Bremen36 Stunden
Hamburg36 Stunden
Hessen36 Stunden
Mecklenburg-Vorpommern36 Stunden
Niedersachsen36 Stunden
Nordrhein-Westfalen36 Stunden
Rheinland-Pfalz36 Stunden
Saarland36 Stunden
Sachsen24 Stunden
Sachsen-Anhalt36 Stunden
Schleswig-Holstein36 Stunden
Thüringen48 Stunden

Informieren Sie umgehend einen Arzt, der eine Leichenschau durchführt

In jedem Todesfall muss ein Arzt verständigt werden, der den Tod durch eine sogenannte erste Leichenschau feststellt und den Totenschein (Todesbescheinigung) ausstellt. Dieses Formular benötigen Sie für den Bestatter, der ohne dieses Dokument, weder eine Überführung, noch eine Beerdigung veranlassen darf.

Bei einem natürlichen oder absehbaren Tod (z. B. nach langer Krankheit) kann der Hausarzt verständigt werden. Ist dieser nicht erreichbar, kann der kassenärztliche Bereitschaftsdienst (116 117) gerufen werden

Bei plötzlichen, unklaren oder nicht natürlichen Todesfällen (z. B. Unfall) sollte der Notarzt (112) informiert werden. In diesen Fällen kann es sein, dass eine vorläufige Todesbescheinigung ausgestellt wird und ggf. Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden müssen.

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem Totenschein und einer Sterbeurkunde

Der Totenschein wird vom Arzt unmittelbar nach dem Tod ausgestellt und enthält medizinische Angaben. Er ist notwendig, um den Todesfall beim Standesamt zu melden und die Sterbeurkunde zu erhalten.

Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt auf Grundlage des Totenscheins ausgestellt. Sie dient als offizieller Nachweis des Todes gegenüber Behörden, Versicherungen, Banken und für die Nachlassregelung.

Ohne Totenschein erhalten Sie keine Sterbeurkunde. Ohne Sterbeurkunde sind keine Beerdigung und keine Nachlassabwicklung möglich.

Die wichtigsten Unterlagen zusammenstellen

Stellen Sie alle nötigen Dokumente zusammen, die Sie für den weiteren Kontakt mit dem Bestatter, den Behörden und allen Unternehmen benötigen, mit denen der Verstorbene in einem Vertragsverhältnis stand.

Das sind, unter anderem, Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde und Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch. Doch auch Verfügungen und Vorsorgedokumente, wie Testament (ggf. Hinterlegungsschein vom Amtsgericht), Bestattungsvorsorgevertrag oder Patientenverfügung sind wichtig und liefern nützliche Informationen.

Zudem benötigen Sie für alle finanziellen und versicherungsrelevanten Angelegenheiten Unterlagen wie Rentenbescheide, Krankenversicherungskarte, sowie Lebens- / Unfall- /Sterbegeldversicherungspolicen.

Damit der Bestatter seine Arbeit durchführen kann, sind die Todesbescheinigung vom Arzt, eventuelle Grabdokumente (z. B. bei bestehendem Familiengrab) und Mitgliedsnachweise von Kirche oder Glaubensgemeinschaft hilfreich.

Weitere nützliche Dokumente sind Mitgliedskarten von Vereinen, Organisationen, Versicherungsscheine für Hausrat, KFZ, Haftpflicht etc. und die Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge.

Checkliste für den Trauerfall

Sterbefall eingetreten: Was ist zu tun?
Titelseite eines eBooks mit dem Titel 'Checkliste: Sterbefall eingetreten – Was tun?' und einer Illustration einer traurigen, in sich gekehrten Frau sowie einem Zweig mit grünen Blättern auf cremefarbenem Hintergrund
Laden Sie sich kostenlos die Checkliste herunter und seien Sie für einen eintretenden Sterbefall vobereitet.
Mit dem Absenden des Formulars akzeptieren Sie meine Datenschutzbestimmung.
 

Aufgabenverteilung mit dem Bestatter klären

Nach dem Eintritt eines Todesfalls ist es wichtig, frühzeitig die Aufgabenverteilung mit dem Bestatter zu klären. Dies geschieht idealerweise bei einem ersten Organisationsgespräch mit dem Bestatter. Sie können den Bestatter jederzeit kontaktieren, auch 24 Stunden nach dem Tod, um erste Fragen zu klären und mit der Organisation der Bestattung zu beginnen.

Der Bestatter steht Ihnen bei zahlreichen Entscheidungen und behördlichen Angelegenheiten unterstützend und entlastend zur Seite. In Deutschland gibt es keine bundesweite gesetzliche Pflicht, ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung zu beauftragen. Die nächsten Angehörigen können die Bestattung grundsätzlich auch selbst organisieren und durchführen, sofern sie die zahlreichen gesetzlichen Vorgaben und Fristen beachten.

Der Transport des Verstorbenen vom Sterbeort zur Leichenhalle oder zum Friedhof darf ausschließlich nur in einem Leichenwagen erfolgen. Das geschieht meist durch Bestattungsunternehmen oder durch entsprechend zertifizierte Transportunternehmen. Verstorbene sind zudem nach Abschluss der Leichenschau unverzüglich einzusargen und, sofern die zuständige Behörde im Einzelfall nicht eine Ausnahme zulässt, unverzüglich in eine Leichenhalle oder in einen Raum zu überführen, der ausschließlich der Aufbewahrung von Leichen dient. So steht es im sächsischen Bestattungsgesetz, es kann also in anderen Bundesländern Abweichungen geben.

Im Gespräch mit dem Bestatter sollten Sie besprechen, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen möchten und welche der Bestatter für Sie erledigen soll. Um sich auf dieses Gespräch vorzubereiten, kann es hilfreich sein, sich vorab erste Gedanken zur Organisation der Bestattung zu machen . Es ist ratsam, eine vertrauenswürdige Person zum Gespräch mitzunehmen, die nicht emotional berührt vom Sterbefall berührt ist. Sie kann die wichtige Punkte notieren und auf die Kosten achten.

Folgende Aspekte können bei der Aufgabenverteilung mit dem Bestatter eine Rolle spielen: Überführung des Verstorbenen, Formalitäten, Bestattungsart und -ort (Erd-, Feuer-, See-, Baum- oder anonyme Bestattung), Auswahl von Sarg und Urne, Organisation der Trauerfeier, Trauerdrucksachen, Blumenschmuck und weiteres.

Nehmen Sie sich Zeit, um sich angemessen zu verabschieden

Die häusliche Aufbahrung bietet einen besonders würdevollen Rahmen für den Abschied. Sie erlaubt es, in Ruhe und im eigenen Tempo Abschied zu nehmen – sowohl für die Angehörigen als auch für den Verstorbenen selbst.

Nach dem irdischen Tod ist die Seele noch für eine gewisse Zeit mit dem Körper verbunden. Über die grobstofflichen Sinnesorgane kann sie weiterhin Eindrücke aufnehmen – Geräusche, Gerüche, Licht, Berührungen. Daher ist es wichtig, eine friedliche, stille Atmosphäre zu schaffen. Laute Klagen, verzweifelte Ausbrüche oder hektisches Verhalten können die Seele daran hindern, sich sanft zu lösen.

Stattdessen helfen Rituale:

  • Eine Kerze entzünden, als Zeichen des Übergangs.
  • Leise Musik oder Gebete, die Frieden ausstrahlen.
  • Ein liebevolles Gespräch mit dem Verstorbenen – in Gedanken oder leise gesprochen.
  • Eine Blume auf die Brust legen oder ein Bild beilegen, das eine innige Verbindung symbolisiert.

Die Seele des Verstorbenen ist oft noch anwesend, ebenso wie das feinstoffliche Empfinden der Angehörigen. Beide Seiten nehmen sich wahr – ein stiller, unausgesprochener Austausch ist möglich. Diese Zeit ist kostbar. Sie sollte bewusst gestaltet und nicht vorschnell beendet werden.

Weitere Anregungen finden Sie im Beitrag »Die letzte Ehre für die Toten«.

Die Wohnung des Verstorbenen sichern (bei Alleinstehenden)

Wenn der Verstorbene alleine lebte, ist es wichtig, seine Wohnung soweit zu sichern, dass keine Schäden entstehen und die weiteren Versorgungsabläufe gesichert sind. Das betrifft im Besondern Haustiere und Pflanzen versorgen, Briefkasten leeren, Fenster schließen, Kühlschrank leeren, gegebenenfalls Strom, Gas und Wasser abstellen und die Haushaltshilfen informieren.
Achten Sie auch darauf den Warmwasserboiler und Heizkörper auszuschalten oder bei Frostgefahr auf Frostschutz bzw. Stufe 1 zu stellen. Lösen Sie von sämtlichen Elektrogeräten den Stecker, leeren Sie Kühlschrank, Waschmaschine und Spülmaschine und lassen Sie diese offen stehen.
Um unnötigen Geruch und Schimmelbildung zu vermeiden, bringen Sie den Müll und lüften Sie die Wohnung gut.

Alle behördlichen und vertraglichen Angelegenheiten klären

Ist die Beisetzung abgeschlossen, können Sie sich in aller Ruhe um alle behördlichen und vertraglichen Angelegenheiten kümmern. Das sind beispielsweise Abmeldungen bei Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitgeber, Finanzamt, Sozialamt. Kündigen Sie Mitgliedschaften, Abos, Versicherungen, Telefon, Internet und den Rundfunkbeitrag.
Sperren Sie, wenn notwendig, Geldkarten und lösen Sie Kontenverträge auf, wenn diese nicht mehr benötigt werden. Kündigen Sie den Mietvertrag der Wohnung und mit den entsprechenden Versorgungsunternehmen. Melden Sie ggf. auch das Gewerbe oder das Unternehmen des Verstorbenen ab.
Gibt es ein Testament? Dann lassen Sie dieses durch das Nachlassgericht (oder einen Anwalt) öffnen. Beantragen Sie einen Erbschein, die Übertragung von Immobilien und erstellen Sie ein Nachlassverzeichnis, um den Überblick über Vermögenswerte und Verpflichtungen zu behalten.
Viele dieser Angelegenheiten kann auch der Bestatter für Sie erledigen, Sie sollten daher klar die Aufgaben verteilen, die Sie selbst übernehmen möchten.

Checkliste für den Trauerfall

Sterbefall eingetreten: Was ist zu tun?
Titelseite eines eBooks mit dem Titel 'Checkliste: Sterbefall eingetreten – Was tun?' und einer Illustration einer traurigen, in sich gekehrten Frau sowie einem Zweig mit grünen Blättern auf cremefarbenem Hintergrund
Laden Sie sich kostenlos die Checkliste herunter und seien Sie für einen eintretenden Sterbefall vobereitet.
Mit dem Absenden des Formulars akzeptieren Sie meine Datenschutzbestimmung.